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Für Träger, Wehrführung und Beschaffung

Datenschutz, Betrieb und Beschaffung

Bevor eine Kommune ein Alarmierungssystem beschafft, stehen andere Fragen im Raum als bei der Einsatzkraft: Wo liegen die Daten? Wer ist verantwortlich? Was passiert, wenn etwas ausfällt? Und gibt es Unterlagen für die Ausschreibung? Hier die Antworten.

Betrieb: bei uns oder bei Ihnen

Betrieb durch den Anbieter

Auf einer eigenen virtuellen Maschine in Rechenzentren innerhalb der EU, mit getrennter Testumgebung.

Auf eigenem Server

Beim Kunden, unter Debian 12 oder Ubuntu 24.04, eingerichtet durch ein Installationsskript mit Selbsttest. Die Daten bleiben im eigenen Haus.

Gesichert und überwacht

Tägliche, verschlüsselte Sicherung außer Haus, 30 Tage aufbewahrt. Ein Selbsttest prüft Datenbank, Dienste, Zertifikat, Push- und Mailweg. Den aktuellen Stand zeigt die Statusseite.

Datenschutz

Die Position einer Person verlässt ihr Telefon nicht.

Für die Daten ihrer Mitglieder ist die jeweilige Organisation verantwortlich; der Betreiber von AlarmPunkt verarbeitet sie in deren Auftrag. Den Vertrag zur Auftragsverarbeitung stimmen wir im Beschaffungsverfahren mit Ihnen ab; als Ausgangspunkt gibt es einen Entwurf mit den technischen und organisatorischen Maßnahmen und der Liste der Unterauftragsverarbeiter.

  • Standort: Für Bereiche am Gerätehaus und für Alarme mit Umkreis vergleicht das Telefon selbst. Übermittelt wird nur das Ergebnis, nie eine Koordinate.
  • Push-Dienste: Apple und Google bekommen eine Gerätekennung und im Regelbetrieb nur einen verschlüsselten Verweis auf den Alarm, keinen Einsatzinhalt.
  • Chat: Die Räume der Organisation und ihrer Gruppen sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt, auf einem eigenen Chatserver ohne Verbindung zu fremden Servern. Der Chat zu einem Alarm ist es bewusst nicht: Die Organisation bewahrt ihn nach dem Einsatz beim Alarm auf.
  • Auskunft: Jede Person lädt selbst herunter, was zu ihr gespeichert ist (Art. 15 DSGVO) – im Portal und in der App.
  • Protokoll: Anmeldungen, Rechteänderungen und Alarmierungen stehen 365 Tage im Auditlog und werden danach gelöscht.

Sicherheit

Verschlüsselt

Übertragung nur über TLS 1.2 und 1.3 mit HSTS, die Datenbank im Ruhezustand verschlüsselt. Die Einsatzdatenbank am Alarmmonitor liegt verschlüsselt ab; der Schlüssel steckt im Programm, ihr Schutz ist also die Anmeldung am Rechner.

Rechte und Anmeldung

Rechte je Gruppe in Stufen, bei jeder Anfrage auf dem Server geprüft. Zweiter Faktor je Organisation, Sperre nach wiederholten Fehlversuchen.

Geprüft

Ein Sicherheits-Audit mit geführter Befundliste: Offene Befunde stehen dort mit Schweregrad und Entscheidung.

Schnittstellen

Ein System, das nicht neben dem steht, was schon da ist.

Für Fremdsysteme

Alarmieren, Mitteilungen, Termine und Mängel sowie Abfragen von Alarmen, Personen, Fahrzeugen, Status und Verfügbarkeit – dokumentiert, mit Zugriffsschlüssel.

Am Alarmmonitor

Digitalfunk und Pager, DE-Alarm, DIVERA 24/7, Fireboard, Telegram, NINA und Florix (ZMS-Hessen), soweit lizenziert.

Brandmeldeanlagen und Auswertung

Meldungen je Melder mit festem Ziel; ein lesender Zugang je Organisation, etwa für PowerBI. Ein Wächter meldet, wenn eine Anbindung verstummt.

Unterlagen für die Ausschreibung

  • Leistungsbeschreibung – für Ausschreibungen und Beschaffungen geschrieben, mit dem Stand der ausgelieferten Fassung
  • Handbücher für Portal und Apps sowie für den BlackoutX Alarmmonitor
  • Schnittstellenbeschreibung, öffentlich einsehbar
  • Installations- und Betriebsanleitung für den eigenen Server
  • Vertrag zur Auftragsverarbeitung – Entwurf einer Vorlage nach Art. 28 DSGVO, mit den technischen und organisatorischen Maßnahmen und der Liste der Unterauftragsverarbeiter

Was geplant und noch nicht ausgeliefert ist, steht in der Leistungsbeschreibung getrennt – und ist nicht Gegenstand des Angebots.

AlarmPunkt ist eine Zusatzalarmierung. Es ersetzt weder den Notruf 112 noch die vorhandene Meldeempfängertechnik. Für die Zustellung auf ein Telefon sind Mobilfunk oder WLAN und die Push-Dienste von Apple und Google nötig.

Häufige Fragen

Wo liegen die Daten?

Beim Betrieb durch den Anbieter in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union, auf einer eigenen virtuellen Maschine. Auf Wunsch läuft AlarmPunkt auf einem eigenen Server der Kommune – dann liegen die Daten bei ihr.

Wer ist datenschutzrechtlich verantwortlich?

Für die Daten ihrer Mitglieder ist die jeweilige Organisation verantwortlich. Der Betreiber von AlarmPunkt verarbeitet sie in deren Auftrag (Art. 28 DSGVO).

Was passiert, wenn das Internet ausfällt?

AlarmPunkt ist eine Zusatzalarmierung; der Meldeempfänger bleibt das verbindliche Alarmierungsmittel. Für die Zustellung auf ein Telefon sind Mobilfunk oder WLAN nötig. Fällt der Versanddienst des Servers aus, versendet der Server direkt.

Gibt es Unterlagen für eine Ausschreibung?

Ja. Eine Leistungsbeschreibung, die für Ausschreibungen geschrieben ist, die Handbücher für Portal, Apps und Alarmmonitor und die Schnittstellenbeschreibung. Für den Vertrag zur Auftragsverarbeitung gibt es einen Entwurf, mit den technischen und organisatorischen Maßnahmen und der Liste der Unterauftragsverarbeiter. Sprechen Sie uns an.

Was kostet AlarmPunkt?

Registrieren und ausprobieren ist kostenlos. Für den Betrieb erstellen wir ein Angebot, das zur Größe der Organisation und zu den gewünschten Bausteinen passt.

Wie sehe ich, ob AlarmPunkt gerade läuft?

Auf der Statusseite status.alarmpunkt.de. Sie zeigt, ob Portal, Alarmannahme, Push-Relay und Chat antworten, und läuft auf einem anderen Rechner als der Server – sie bleibt also auch erreichbar, wenn er es nicht ist.

Ausprobieren kostet nichts

Konto anlegen, Organisation eintragen, App installieren – der Probealarm an das eigene Gerät ist danach einen Knopfdruck entfernt. Wer erst reden will: Wir gehen das gern gemeinsam durch.

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